Die Teilnahmebescheinigung zur Fortbildung gemĂ¤ĂŸ § 9 Abs. 3 EfbV (§ 56 Abs. 3 KrWG) ist fĂ¼r Unternehmen wichtig, die im Bereich Abfallwirtschaft tätig sind und einen Fachkundenachweis benötigen. Sie bestätigt, dass die teilnehmende Person die gesetzlichen Anforderungen erfĂ¼llt und Ă¼ber aktuelles Fachwissen verfĂ¼gt.
Im Rahmen der Fortbildung werden zentrale Inhalte vermittelt, darunter:
- das Kreislaufwirtschaftsgesetz und relevante Rechtsverordnungen,
- Abfallhierarchie, Getrennthaltungs- und Nachweispflichten,
- Rechte und Pflichten von Entsorgungsfachbetrieben,
- Umgang mit gefährlichen Abfällen,
sowie Schnittstellen zu angrenzenden Rechtsbereichen wie Immissionsschutz-, Wasser- oder Chemikalienrecht (siehe Lehrgangsinhalte auf Seite 2 des Zertifikats).